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   VG Ansbach, 29.04.2020 - AN 16 K 19.00989   

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https://dejure.org/2020,12885
VG Ansbach, 29.04.2020 - AN 16 K 19.00989 (https://dejure.org/2020,12885)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29.04.2020 - AN 16 K 19.00989 (https://dejure.org/2020,12885)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29. April 2020 - AN 16 K 19.00989 (https://dejure.org/2020,12885)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus VG Ansbach, 29.04.2020 - AN 16 K 19.00989
    Diese Billigkeitsentscheidung bezweckt, eine allen Umständen des Einzelfalles gerecht werdende, für die Behörde zumutbare und für den Soldaten tragbare Lösung zu ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen (vgl. BVerwG, U.v. 26.04.2012 - 2 C 15.10 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 40.17

    Freizeitausgleich für verlängerte Arbeitszeit bei der Leipziger Feuerwehr

    Auszug aus VG Ansbach, 29.04.2020 - AN 16 K 19.00989
    Selbst bei geleisteter Mehrarbeit stünde dem Kläger auch aus Rechtsgründen aufgrund folgender Erwägungen kein Anspruch zur Seite: Ein nationaler dienstrechtlicher Ausgleichsanspruch oder ein unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch wegen rechtswidriger Zuvielarbeit setzen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gleichermaßen eine vorherige Geltendmachung gegenüber dem Dienstherrn voraus (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2018 - 2 C 40.17 - juris Rn. 25 ff. m.w.N., U.v. 17.9.2015 - 2 C 26/14 - juris Rn. 26 - 29, BayVGH, B.v. 11.9.2018 - 6 ZB 18.1356).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit;

    Auszug aus VG Ansbach, 29.04.2020 - AN 16 K 19.00989
    Selbst bei geleisteter Mehrarbeit stünde dem Kläger auch aus Rechtsgründen aufgrund folgender Erwägungen kein Anspruch zur Seite: Ein nationaler dienstrechtlicher Ausgleichsanspruch oder ein unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch wegen rechtswidriger Zuvielarbeit setzen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gleichermaßen eine vorherige Geltendmachung gegenüber dem Dienstherrn voraus (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2018 - 2 C 40.17 - juris Rn. 25 ff. m.w.N., U.v. 17.9.2015 - 2 C 26/14 - juris Rn. 26 - 29, BayVGH, B.v. 11.9.2018 - 6 ZB 18.1356).
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus VG Ansbach, 29.04.2020 - AN 16 K 19.00989
    Der Kläger hat mithin überzahlte Dienstbezüge in der geltend gemachten Höhe zu erstatten, wobei die Beklagte auch zu Recht Bruttobeträge zurückfordert (vgl. BVerwG, U.v. 12.5.1966 - II C 197.62 - juris Rn. 56 f.).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.82

    Besoldung - Überzahlung - Beamter - Ortszuschlag - Kürzungsandrohung - Mangel des

    Auszug aus VG Ansbach, 29.04.2020 - AN 16 K 19.00989
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Mangel des rechtlichen Grundes offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (BVerwG, U.v. 28.2.1985 - 2 C 31/82 - DÖD 1985, 199).
  • BVerwG, 01.07.2014 - 2 B 39.13

    Kein Urlaubsabgeltungsanspruch bei nicht durch Freizeitausgleich ausgeglichenen

    Auszug aus VG Ansbach, 29.04.2020 - AN 16 K 19.00989
    Zuletzt ist anzumerken, dass nicht durch Freizeitausgleich ausgeglichene Überstunden oder Mehrarbeit auch keinen Urlaubsabgeltungsanspruch nach Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG auslösen (vgl. BVerwG, B.v. 1.7.2014 - 2 B 39/13 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 11.09.2018 - 6 ZB 18.1356

    Unionsrechtlicher Anspruch wegen Zuvielarbeit

    Auszug aus VG Ansbach, 29.04.2020 - AN 16 K 19.00989
    Selbst bei geleisteter Mehrarbeit stünde dem Kläger auch aus Rechtsgründen aufgrund folgender Erwägungen kein Anspruch zur Seite: Ein nationaler dienstrechtlicher Ausgleichsanspruch oder ein unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch wegen rechtswidriger Zuvielarbeit setzen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gleichermaßen eine vorherige Geltendmachung gegenüber dem Dienstherrn voraus (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2018 - 2 C 40.17 - juris Rn. 25 ff. m.w.N., U.v. 17.9.2015 - 2 C 26/14 - juris Rn. 26 - 29, BayVGH, B.v. 11.9.2018 - 6 ZB 18.1356).
  • VG Schleswig, 16.08.2019 - 12 A 157/17

    Rückforderung der überzahlten Bezüge eines Soldaten wegen Entfernung aus dem

    Auszug aus VG Ansbach, 29.04.2020 - AN 16 K 19.00989
    Auch wenn man annähme, dass die von der Rechtsprechung des EuGH entwickelten Grundsätze zu Art. 7 Abs. 2 Richtlinie 2003/88/EG auf andere als Krankheitsgründe entsprechend angewendet werden können (vgl. hierzu Schleswig-Holsteinisches VG, U.v. 16.8.2019 - 12 A 157/17 - juris Rn. 31 f.; OVG Münster, U.v. 3.6.2015 - 6 A 23/26/12 - juris Rn. 85 f. mit weiteren Nachweisen), ergibt sich kein anderes Ergebnis.
  • VGH Bayern, 23.06.2022 - 6 CS 22.563

    "Entlassung" eines Soldaten auf Zeit aus gesundheitlichen Gründen

    Solange die Ernennungsurkunde noch nicht ausgehändigt wurde, entfaltet sie keinerlei Rechtswirkungen; die mit ihr beabsichtigte Ernennung kann jederzeit zurückgestellt oder aufgegeben werden, ohne dass hierfür die Voraussetzungen für die Beendigung eines Dienstverhältnisses (§§ 43 ff., hier § 54 Abs. 2 Nr. 1, § 55 Abs. 2 Satz 1 SG) vorliegen müssten (vgl. BVerwG, U.v. 1.2.1978 - VI C 9.77 - juris Rn. 17 ff.; Sohm in Eichen/Metzger/Sohm, Soldatengesetz, 4. Aufl. 2021, § 41 Rn. 9; a.A. offenbar VG Ansbach, U.v. 29.4.2020 - AN 16 K 19.00989 - juris Rn. 2).
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